Artikel: Großer Erfolg des Europäischen Betriebsrats
Der Europäische Betriebsrat konnte gegenüber der Zentralen Leitung erreichen, dass für die von der europaweiten Verlagerung betroffenen Beschäftigten der Buchhaltung soziale Mindeststandards vereinbart werden.
Im Nachgang zur regulären Sitzung des Europäischen Betriebsrates der DB AG vom Februar, befasste sich der EBR auf einer außerordentlichen Sitzung am 20. und 21. Mai ein weiteres Mal mit dem Projekt Shared Service Center (europaweite Konzentration der Buchhaltung). Nachdem der Konzernvorstand die Entscheidung zur Verlagerung nach Rumänien getroffen hat, wurde eine außerordentliche Sitzung notwendig. Nach intensiven Diskussionen lehnt der EBR DB AG auch weiterhin in Gänze die Konzentration und Verlagerung der europaweiten Buchhaltung nach Rumänien ab.
Der EBR DB AG hat keine rechtlichen Möglichkeiten die unternehmerische Entscheidung des Konzernvorstandes zu verhindern. Zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ganz Europa musste ein Weg gefunden werden, wenigstens soziale Mindeststandards, auf die die Betroffenen dann Anspruch haben, zu vereinbaren.
Weiterhin fordert der EBR DB AG von der Zentralen Leitung, dass diese dem EBR DB AG umgehend weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Ebenso wird erwartet, dass die Konsultationen mit dem EBR DB AG abgeschlossen und soziale Mindeststandards vereinbart sein müssen, bevor es zur Umsetzung von Maßnahmen in den einzelnen Ländern kommt.