Artikel: EBR DB AG schreibt Geschichte
Der Europäische Betriebsrat der DB AG hat sein Ziel, die Festlegung sozialer Mindeststandards für die von der europaweiten Verlagerung der Arbeitsplätze der Buchhaltung betroffenen Beschäftigten erreicht.
Seit Bekanntwerden der Verlagerung der Buchhaltung nach Bukarest forderte der Europäische Betriebsrat vehement die Festlegung sozialer Mindeststandards für die von der Verlagerung der Arbeitsplätze betroffenen Beschäftigten. Nach langen zähen Verhandlungen konnte nun der EBR in seiner Sitzung vom 28.10.2015 in Rotterdam eine für die Beschäftigten sehr vorteilhafte Regelung vereinbaren.
Die Vereinbarung enthält u.a. Regelungen zu:
- einem europaweiten internen DB-Stellenmarkt
- der Priorität eines Wechsels innerhalb des angestammten Unternehmens im Heimatland
- dem Vorrang der Weiterbeschäftigung im DB-Konzern
- einer Unterstützung bei der Suche nach einem alternativen Arbeitsplatz
- erforderlichen spezifischen Qualifizierungsmaßnahmen
- der Einrichtung eines Härtefallfonds
- der Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestandes
- der Einrichtung einer paritätisch besetzten „Clearingstelle“ zur "Ausräumung eventueller Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Auslegung der Vereinbarung".
Der Europäische Betriebsrat begrüßt den erstmaligen Abschluss einer solchen Vereinbarung auf europäischer Unternehmensebene.