Artikel: Auf der Zielgeraden
Der Europäische Betriebsrat der Deutschen Bahn AG fordert seit langem von der Zentralen Leitung, dass für die von der europaweiten Verlagerung betroffenen Beschäftigten der Buchhaltung soziale Mindeststandards vereinbart werden.
Der EBR DB AG hat seit Bekanntwerden der Entscheidung des Konzernvorstandes ein Shared Service Center (Konzentration der Buchhaltung europaweit) in Rumänien aufzubauen zum Schutz und Ausgleich der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ganz Europa soziale Mindeststandards, auf die die Betroffenen dann Anspruch haben, von der Zentralen Leitung eingefordert.
Der EBR und die Zentrale Leitung einigten sich nun darauf bis September eine Bestandsaufnahme aller gesetzlichen, tariflichen oder betrieblichen Regelungen, die bei Verlust des Arbeitsplatzes gewährt werden, anzufertigen. Abschließend erwartet der EBR DB AG eine Regelung für alle betroffenen Beschäftigten, in deren Unternehmen bislang keine solchen Regelungen existieren.