Artikel: EBR bekräftigt seine Forderungen!
Der EBR bekräftigt in seiner Sitzung am 04.09.2014 in Wien gegenüber der Zentralen Leitung, dass für die von der europaweiten Verlagerung betroffenen Beschäftigten der Buchhaltung endlich soziale Mindeststandards vereinbart werden müssen.
Hintergrund der EBR DB AG Forderungen ist die Entscheidung des Konzernvorstandes ein Shared Service Center (die Konzentration der Buchhaltung europaweit) in Rumänien aufzubauen, obwohl der EBR DB AG eine Konzentration und Verlagerung der europaweiten Buchhaltung nach Rumänien ablehnt. Deshalb hat der EBR DB AG von Anfang an zum Schutz und Ausgleich der betroffenen Arbeit-nehmerInnen in ganz Europa soziale Mindeststandards, auf die die Betroffenen dann Anspruch haben, von der Zentralen Leitung ein-gefordert. Mehrere zähe Verhandlungen zu dieser Thematik mit Vertretern der Zentralen Leitung haben seit Mai dieses Jahres stattgefunden.
Die Zentrale Leitung sagte dem EBR DB AG einen zügigen Abschluss eines solchen Mindeststandards zu, bevor es zur Umsetzung von Maßnahmen in den einzelnen Ländern kommt. Der EBR DB AG erwartet bei den Mindeststandards differenzierte Regelungen zu Punkten wie: Ersatzarbeitsplätze, Qualifizierung, vorgezogener Ruhestand bis hin zu finanziellen Ausgleichszahlungen. Eine Verlagerung ausschließlich zu Lasten der betroffenen Kolleginnen und Kollegen darf es nicht geben.